Dass sächsische Kommunen und freie Träger öffentlicher Infrastruktur jetzt noch schneller an ihr Geld aus den Hochwasserhilfefonds kommen, teilte das sächsische Umweltministerium am 12. August 2014 mit. Damit können Auszahlungen unmittelbar nach der Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) bzw. das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erfolgen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Auszahlungen erfolgen nach dem bekannten Erstattungsprinzip der Richtlinie Hochwasserschäden 2013. (SMUL, Medienservice-Sachsen)
SAB und LASuV können mit der neuen Regelung den Trägern öffentlicher Infrastruktur ihre bis zum Bewilligungsbescheid angefallenen Kosten unmittelbar nach dem Bescheid erstatten. Dazu zählen auch alle Kosten für Planungsleistungen. Voraussetzung ist nur die Vorlage entsprechender Rechnungen. „Die sonstigen Auflagen im Bescheid, insbesondere die Vorlage aller notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt sein“, so Umweltminister Frank Kupfer.
Vor allem kleinere Städte und Gemeinden sollen mit der neuen Regelung unterstützt werden. Umweltminister Kupfer hofft, dass „[…] die Kommunen die neue Regelung nutzen, um für mehrere Projekte parallel Planungsleistungen zu vergeben […]“. Mit der Regelung wird angestrebt eine weitere Voraussetzung für einen zügigen Wiederaufbau zu schaffen.
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