Im Jahr 2010 beschloss der DWA-Fachausschuss Gewässer und Boden (GB-2) „Unterhaltung und Ausbau von Fließgewässern“, sich mit der Thematik „Ingenieurbiologie im Wasserbau“ zu beschäftigen und dazu ein Merkblatt zu erarbeiten. Zu diesem Zweck wurde die DWA-Arbeitsgruppe GB-2.12 „Ingenieurbiologische Bauweisen im Wasserbau – Planungsgrundsätze und Anwendungsgrundlagen“, in der ich als Sprecher fungiere, eingerichtet.
Am 14. und 15.01.2013 traf sich die AG zum siebten Mal. Das Anliegen und die Zielstellungen unserer Arbeit können wie folgt beschrieben werden:
Im Zuge der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) kommt den ingenieurbiologischen Bauweisen im Wasserbau eine besondere Bedeutung zur ökologischen Verbesserung der Fließgewässer zu.
Mittels der Anwendung von Ingenieurbiologie lassen sich die Auswirkungen erforderlicher Eingriffe ins Gewässer reduzieren. An stark veränderten, künstlichen oder urban geprägten Fließgewässern, kann somit neben einer erforderlichen Ufersicherung, auch die Verbesserung der Gewässerstruktur realisiert werden. An entwicklungsträgen oder teilweise verbauten Fließgewässern können die ingenieurbiologischen Bauweisen dazu eingesetzt werden, eigendynamische Prozesse zur naturnahen Fließgewässerentwicklung in Gang zu setzen.
Die Anwendung von Ingenieurbiologie entspricht den Anforderungen eines naturnahen und nachhaltigen Wasserbaus, ausgerichtet an den biologischen Qualitätskomponenten der Wasserrahmenrichtlinie. Nur in Gewässerabschnitten, in denen die hydraulische Belastung zu groß für die Ufersicherung mit Pflanzen ist oder wo aufgrund begrenzter Leistungsfähigkeit des Gewässerquerschnitts entsprechende Restriktionen bestehen, kommen sie nicht zur Anwendung.
Zur Planung und Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau bestehen bisher keine technischen Standards bzw. Regelwerke. Die DWA-Arbeitsgruppe GB-2.12 „Ingenieurbiologische Bauweisen im Wasserbau – Planungsgrundsätze und Anwendungsgrundlagen“ im DWA-FA GB-2 „Unterhaltung und Ausbau von Fließgewässern“ möchte dies ändern und einheitliche Standards zur Anwendung dieser Bauweisen setzen.
Schwerpunkte der Arbeitsgruppe sind die Ableitung von Planungsgrundsätzen und die Erarbeitung von Anwendungsgrundlagen. Neben den Grundprinzipien bei der Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen werden auch die Anforderungen an lebende und unbelebte Baustoffe, die zur Herstellung dieser Bauweisen erforderlich und gebräuchlich sind, behandelt.
Zur Erleichterung der Planung und Umsetzung von Ingenieurbiologie sollen Grundsätze für die Auswahl der jeweils geeigneten Bauweisen sowie zu deren Ausschreibung und Vergabe erarbeitet werden. Prinzipielle Anforderungen an die Ausführung und Bauüberwachung ingenieurbiologischer Bauweisen sowie Ansprüche an deren Pflege und Entwicklung runden das Themenfeld der Arbeitsgruppe ab.
Die Arbeiten der DWA-Arbeitsgruppe GB-2.12 werden gemeinsam mit dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK), der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsplanung (FLL) und der Gesellschaft für Ingenieurbiologie durchgeführt.
Am 15.01.13 wurde von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe festgelegt, dass die Arbeitsgruppe noch im 1. Halbjahr 2013 den Text als Grundlage für das Gelbdruckverfahren vorlegen wird. Ziel ist es dann, dass Gelbdruckverfahren bis Spätsommer abzuschließen und möglichst im 1. Quartal 2014 den Weißdruck, also das fertige Merkblatt, vorzulegen.
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