Urteil zur Weservertiefung bringt Fortschritte für den Gewässerschutz | Zielsetzung Wasserrahmenrichtlinie konkretisiert
Im Zuge des Rechtstreits zum Vorhabens der Wesereintiefung im Jahr 2013 zwischen der Umweltorganisation BUND und der Wasser- und Schiffahrtsdirektion als Vorhabensträger wurden vom Bundesverwaltungsgericht Unklarheiten zur Definition der „Zustandsverschlechterung“ von Oberflächenwasserkörpern (OWK) im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) angemerkt. Zur Klärung der Sachlage wurde der Europäische Gerichtshof um Mithilfe gebeten.