Seite wählen

Gewässerunterhaltung leicht gemacht: Was genau kann ich mit dem Geld gemäß SächsGewUUG finanzieren?

Diese Frage haben sich Anfang diesen Jahres bestimmt viele sächsische Gemeinden gestellt. Die Ingenieur*innen von Stowasserplan haben in dem Pilotvorhaben des LfULG „Aufbau einer regionalen Gewässerunterhaltungskompetenz am Beispiel der LEADER Region Muldenland“ einige konkrete Fragen gesammelt und der Landesdirektion Sachsen gestellt. Ende Februar hat die Landesdirektion Antworten auf diese und weitere Fragen veröffentlicht: https://www.lds.sachsen.de/?art_param=150&referat_id=64.

Wiederaufbau aus den Hochwasserhilfefonds | Sachsens Kommunen werden jetzt schneller wieder flott!

Wiederaufbau aus den Hochwasserhilfefonds | Sachsens Kommunen werden jetzt schneller wieder flott!

Dass sächsische Kommunen und freie Träger öffentlicher Infrastruktur jetzt noch schneller an ihr Geld aus den Hochwasserhilfefonds kommen, teilte das sächsische Umweltministerium am 12. August 2014 mit. Damit können Auszahlungen unmittelbar nach der Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) bzw. das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erfolgen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Auszahlungen erfolgen nach dem bekannten Erstattungsprinzip der Richtlinie Hochwasserschäden 2013. (SMUL, Medienservice-Sachsen)

Gewässerentwicklung in Rheinland-Pfalz

Gewässerentwicklung in Rheinland-Pfalz

Viel Fachkompetenz und angeregter Erfahrungsaustausch auf den Informationsveranstaltungen „Gewässerentwicklung aktuell 2013“ – gemeinsam organisiert vom Landesamt für Umwelt Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, von der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung, der Ingenieurkammer Rheinland-Pflalz, der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, dem Bund Deutscher Landschaftsarchitekten und dem Gemeinde und Städtebund Rheinland-Pfalz. Vorgestellt und diskutiert wurden vor allem die neuen Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft in Rheinland-Pfalz, mit der im Zuge der Aktion Blau Plus erhebliche Finanzmittel für die Umsetzung der EG-WRRL zur Verfügung gestellt werden. Projekte und entsprechende Vorhaben können bis zu 90 % gefördert werden!