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Weserausbau | EU-Regeln zum Gewässerschutz streng auslegen!

Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs spricht sich für eine strikte Auslegung des Umweltrechts aus!

„Eine Verschlechterung im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) könne auch dann festzustellen sein, wenn sich nur die Werte innerhalb einer Kategorie veränderten, aber die Einstufung nicht berührt sei“, so heißt es in den Schlussanträgen des Generalanwalts Niilo Jääskinen vom 23. Oktober 2014 zum Rechtsstreit um den Weserausbau bezüglich der Auslegung der WRRL zum Verschlechterungsverbot für Oberflächenwasserkörper (OWK).