von Jana Salim | Donnerstag, 27 November, 2014 | Aktuelles, Gewässerentwicklung, Literatur, Veranstaltungen
Die Tagungsdokumentation der Fachtagung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) vom November letzten Jahres steht nun online zum kostenfreien Download bereit. Bei der BfN-Fachtagung wurde das Thema „Naturschutz und Wasserrahmenrichtlinie in der Praxis“ im November 2013 aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. „Der Tagungsband stellt die gemeinsam von Naturschutz und Wasserwirtschaft zu verfolgenden Ziele heraus und bietet praxisorientierte Vorschläge für eine verbesserte Zusammenarbeit.“ (BfN)
Neben einer Kurzzusammenfassung der Vorträge zählen dazu Zusammenfassungen zu den einzelnen Themenblöcken „Einführung und Grundlagen“, „Lösungsmöglichkeiten für Konflikte zwischen Naturschutz und Wasserrahmenrichtlinie“ und „Naturschutz und Wasserwirtschaft – Anforderungen an gemeinsames Handeln“.
Die Tagungsdokumentation sowie eine Zusammenstellung der Präsentationen können auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) heruntergeladen werden.
von Jana Salim | Mittwoch, 29 Oktober, 2014 | Aktuelles, Umweltrechtliche Aspekte
Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs spricht sich für eine strikte Auslegung des Umweltrechts aus!
„Eine Verschlechterung im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) könne auch dann festzustellen sein, wenn sich nur die Werte innerhalb einer Kategorie veränderten, aber die Einstufung nicht berührt sei“, so heißt es in den Schlussanträgen des Generalanwalts Niilo Jääskinen vom 23. Oktober 2014 zum Rechtsstreit um den Weserausbau bezüglich der Auslegung der WRRL zum Verschlechterungsverbot für Oberflächenwasserkörper (OWK).
von Jana Salim | Montag, 10 Februar, 2014 | Aktuelles, Gewässerentwicklung, Literatur
Das LfULG hat ein Informationsblatt „Die Wasserrahmenrichtlinie – Neue Impulse für Sachsen“ herausgegeben. In kompakter Form wird eine Zwischenbilanz zur Maßnahmenumsetzung in Sachsen gezogen. Zentrale Fragen zur Umsetzung der Richtlinie im Freistaat werden darin behandelt: Sind die bisherigen Anstrengungen ausreichend, um die hoch gesteckten Ziele der WRRL in Sachsen erreichen zu können?
Das LfULG ist als Fachbehörde ein wichtiger Partner bei der Maßnahmenumsetzung und hilft, Wege zu erschließen, Gewässerschutz und nachhaltige Gewässernutzungen ökologisch verträglich und ökonomisch effizient zu verbinden. Dazu werden Projekte des LfULG und seiner Partner vorgestellt, die beispielhaft in Sachsen sein können. (aus Info-Emails zur Umsetzung der WRRL, LfULG)
Ausgewählte Vorhaben aus verschiedenen Bereichen, wie das Projekt zur Maßnahmenplanung und gemeinsamen Umsetzung von Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) unter Berücksichtigung des Biotopverbundkonzeptes an einem ausgewählten Beispiel in Sachsen, werden in diesem Informationsblatt zusammenfassend beschrieben.
Die Broschüre können Sie im Internet als Papierexemplar bestellen bzw. als PDF-Datei herunterladen.
von Jana Salim | Donnerstag, 28 März, 2013 | Aktuelles, Gewässerentwicklung, Literatur
Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) versucht mit einem neuen methodischen Ansatz die Hydromorphologie der hessischen Fließgewässer zu verbessern.
Zu diesem Zweck wurde eine Methodik erarbeitet, bei der die hessischen Fließgewässer hinsichtlich ihrer Gewässerentwicklungsfähigkeit bewertet werden. Die resultierende Einschätzung der Wasserkörper soll einen effektiven Einsatz der verfügbaren Mittel ermöglichen und die Umsetzung der Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie voran bringen.
Auf der Seite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie stehen im Downloadbereich die Kurzdarstellung, Präsentation und der ausführliche Bericht zur Methodik bereit: Hier der Link zum HLUG
Methodisches – Für Sie kurz erfasst!
Im Rahmen der Methodik wird der Begriff der „morphologischen Gewässerentwicklungsfähigkeit“ eingeführt. Er beschreibt die Eignung eines Gewässerabschnittes, sich größtenteils selbst regulieren bzw. entwickeln zu können.
Die Methodik basiert auf der integrierenden Bewertung einer „natürlichen“ und einer „restriktiven“ Komponente:
- Die Entwicklungsfreudigkeit bewertet abfluss- und erosionsindizierende Merkmalskombinationen.
- Das Entwicklungspotenzial beurteilt Restriktionswirkungen, Nutzungsansprüche und Entwicklungsindikatoren des Gewässers.
Anhand verschiedener Parameter wurden die zwei Hauptkomponenten Entwicklungsfreudigkeit und Entwicklungspotential bewertet. Sie bildeten nach Gewichtung der Einflussgrößen im Mittel die Gewässerentwicklungsfähigkeit der Fließgewässer.
Eingang in die Bewertung der Fließgewässer fanden folgende Einflussgrößen („übergeordnete Parameter“): Abflussdynamik, Strömungsleistung, Ufererodierbarkeit und Geschiebeführung (Entwicklungsfreudigkeit) sowie Regenerationswiderstand, Flächenverfügbarkeit, lineare Restriktion und Prozessdynamik (Entwicklungspotenzial).
Der Wert dieser jeweils vier Einflussgrößen ergibt sich aus der differenzierten Betrachtung einzelner morphologischer Kenngrößen (Einzelparameter). Die Bewertung dieser Einzelparameter stützte sich auf bereits vorhandene Daten. Dazu wurden bestehende Datenbanken auf ihre Datenverfügbarkeit bzw. –verwendbarkeit geprüft und stellten Informationen zu bspw. Bodenarten, Abflussverhältnissen, biozönotischen Gewässertypen, Fischregionen, Gefällesituationen, Landnutzungen nach ATKIS, Strukturmaßnahmen nach WRRL, Überschwemmungsgebiete sowie Wanderhindernisse eine wesentliche Arbeitsgrundlage dar. Als wichtigste Grundlage dienten die Gewässerstrukturgütedaten (GESIS), welche entsprechend der Klassifizierung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in das fünfstufige System transformiert wurden.
Mit der differenzierten Gewichtung der Einzelparamater wurden fehlende Datengrundlagen und der Einfluss verschiedener Parameter beachtet, wodurch das Ergebnis die erwünschte Präzision erlangte.
Unter’m Strich…
Als Resultat konnte die Entwicklungsfähigkeit der hessischen Gewässer in dem wasserrahmenrichtlinienkonformen fünfstufigen System von sehr gering bis sehr hoch eingeschätzt werden.
Der häufig wichtigste Entscheidungsschwerpunkt, mit geringem Kostenaufwand den guten ökologischen Zustand zu erreichen, kann nun an vielen Gewässern ermittelt werden. Durch den geringeren Mitteleinsatz ist eine schnelle Maßnahmenumsetzung denkbar womit auch andere nicht bearbeitete Teile der Oberflächenwasserkörper positiv beeinflusst werden könnten. Im Hinblick auf die Zielerreichung bis zur endgültigen Fristverlängerung der EG-WRRL bis zum Jahr 2027 und unter der Berücksichtigung der Strahlwirkung von ökologisch hochwertigen Gewässerabschnitten (Strahlwirkungskonzeption [Bsp.: Wassernetz NRW]), kann eine solche methodische Vorgehensweise zur weiteren Gesundung unseres Gewässernetzes maßgeblich beitragen und die Entscheidungsfindung zur Maßnahmenumsetzung erheblich erleichtern.
Nicht alles geht über Eigendynamik
Dennoch zeigt die beispielhafte Anwendung der Methodik in Hessen, dass über ein Drittel der Fließgewässer nur den guten ökologischen Zustand erreichen können, wenn umfangreiche Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung und Strukturverbesserung ergriffen werden. Für eine Revitalisierung nur über eigendynamische Entwicklung bestehen in diesen Abschnitten zu viele Restriktionen. Es bleibt also noch viel zu tun – und vielfältige Anwendungsmöglichkeiten für naturgemäße und ingenieurbiologische Bauweisen! Dazu könnte auch die Software für Ingenieurbiologie SOFIE® einen wichtigen Beitrag leisten.