Die Ufermahd zählt zu den aufwendigsten und kostenintensivsten Maßnahmen der Gewässerunterhaltung – sowohl ökonomisch als auch ökologisch. Ihr Zweck ist klar umrissen: Sie dient der Sicherung des Wasserabflusses und damit dem Hochwasserschutz. Doch gerade diese Funktion steht im Spannungsverhältnis zu den Zielen einer naturnahen Entwicklung und des Klimaschutzes unserer Fließgewässer. Für Unterhaltungspflichtige – Gemeinden, Verbände oder Zweckverbände – stellt sich daher die Frage: Wo ist intensive Ufermahd tatsächlich notwendig? Und wie lässt sie sich ökologisch verträglich umsetzen?
Notwendigkeit erkennen – auf Abflussanforderungen fokussieren
Ufermahd ist dort geboten, wo der Hochwasserschutz oberste Priorität hat und die Abflussleistung eines Gewässers durch krautigen Aufwuchs eingeschränkt werden würde. Diese Bereiche müssen identifiziert und regelmäßig gepflegt werden.
Gleichzeitig ist zu beachten: Eine abschnittsweise oder zeitlich gestaffelte Mahd wirkt sich kaum negativ auf die Abflussverhältnisse aus. Daher könnte der Großteil der Uferabschnitte mit einem wesentlich extensiveren Pflegekonzept unterhalten werden. Je naturnäher der Zustand eines Gewässers, desto geringer ist in der Regel der Unterhaltungsbedarf – ein Argument sowohl aus ökologischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht. Daneben wird es zukünftig noch wichtiger werden, Gewässer permanent zu beschatten, um den Tieren im und am Gewässer Überlebensmöglichkeiten in Hitze- und Trockenphasen zu ermöglichen. An kleinen und schmalen Gewässern reicht dafür oft auch schon ein Gräser- und Hochstaudensaum.
Zielvegetation fördern – statt flächig pflegen
Dort, wo gemäht werden muss, sollte die Mahd auf die Zielvegetation ausgerichtet sein. Zwei Mahdgänge jährlich fördern eine artenreiche Wiesenvegetation – wertvolle Lebensräume für Insekten und Kleintiere. Wird nur einmal spät im Jahr gemäht, können sich Hochstaudenfluren etablieren, die Strukturvielfalt, Artenschutz und Beschattung gleichermaßen ermöglichen. Die Entwicklung von Gehölzen erfordert meist deren gezielte Ansiedlung durch Pflanzung oder Einbau entsprechender ingenieurbiologischer Bauweisen.
Eine vollständige Mahd der gesamten Uferstrecke sollte grundsätzlich vermieden werden. Stattdessen ist ein abschnittsweises Vorgehen zu wählen: Dabei wird nur ein Teil der Ufervegetation gemäht, während benachbarte Abschnitte zunächst unberührt bleiben. Die Länge der Mahdabschnitte soll sich dabei am 5- bis 15-fachen der mittleren Gewässerbettbreite orientieren. Die übrigen Streckenabschnitte verbleiben als Rückzugsräume und Lebensstätten für Kleintiere und ermöglichen die Weiterentwicklung standorttypischer Vegetationsstrukturen. Das Mahdmuster ist dabei an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Schonende Umsetzung – Technik, Timing und Taktik
Die ökologische Wirkung der Mahd steht und fällt mit ihrer technischen und zeitlichen Ausführung:
- Mahdzeitpunkt: Frühester erster Schnitt ab Mitte Juni, ideal Mitte Juli – so wird die Blüten- und Samenbildung gewährleistet. Der Abstand zwischen erstem und zweitem Schnitt sollte mindestens acht Wochen betragen. Bei Hochstauden genügt eine späte Mahd nach der Samenreife.
- Schnitthöhe und Mahdmuster: Nicht tiefer als 10 cm schneiden – bodennahe Tiere wie Käfer und Spinnen bleiben so besser geschützt. Ein versetztes Mahdmuster entlang des Ufers fördert Strukturvielfalt.
- Technik: Der Einsatz von Balkenmähern ist rotierenden Mähwerken vorzuziehen – es treten deutlich geringere Tötungsraten bei Insekten und Amphibien auf. In sensiblen Abschnitten sind handgeführte Geräte sinnvoll.
- Wasserwechselzone schützen: Der Aufwuchs in den ersten 20–40 cm oberhalb der Mittelwasserlinie sollte stehen bleiben – als Rückzugsraum, Fischunterstand und Lebensraumstruktur.
- Schnittgutmanagement: Mähgut ist oberhalb der Böschung auszubreiten, nicht im Uferbereich. Es bleibt ein bis zwei Tage zum Abtrocknen liegen – für Kleintiere zum Flüchten und zur Samenreife – und wird dann entfernt. Achtung: Lagerung auf der Böschung kann bei Hochwasser zum Abtransport und Ablagerung vor Brücken, Durchlässen o.ä. führen.
- Abstimmung mit Flächeneigentümern: Für den Maschineneinsatz ist in der Regel die Befahrbarkeit der Randstreifen notwendig. Grundsätzlich ist der Unterhaltungspflichtige berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die erforderlichen Flächen zur Durchführung der Gewässerunterhaltung zu betreten, auch wenn es sich dabei nicht um Grundstücke in seinem Eigentum handelt. Rechtzeitige Absprachen mit Eigentümern und Pächtern sichern einen reibungslosen Ablauf.
Fazit: Weniger ist mehr – gezielt statt pauschal
Die Ufermahd sollte kein Automatismus sein, sondern das Ergebnis einer bewussten Abwägung. Wo der Wasserabfluss es zulässt, sollte sie auf das notwendige Maß reduziert und ggf. unterlassen werden. Wo sie nötig ist, muss sie ökologisch optimiert durchgeführt werden. Für Gewässerunterhaltungspflichtige heißt das: sorgfältig planen, differenzieren und Verantwortung zeigen – im Sinne eines nachhaltigen Hochwasserschutzes und einer vielfältigen Gewässerlandschaft.
Für die Organisation und fachgerechte Durchführung der Ufermahd können digitale Werkzeuge wie PROGEMIS® eine wertvolle Unterstützung bieten. Die Software enthält nicht nur vollständige Durchführungsanleitungen für abschnittsweises Mähen, sondern ermöglicht auch die konkrete, lagebezogene Planung der Maßnahmen mit Angabe des Ausführungszeitraums. Damit werden fachliche Anforderungen praxistauglich umgesetzt – effizient, rechtssicher und ökologisch fundiert.







