Wiederaufbau aus den Hochwasserhilfefonds | Sachsens Kommunen werden jetzt schneller wieder flott!
Dass sächsische Kommunen und freie Träger öffentlicher Infrastruktur jetzt noch schneller an ihr Geld aus den Hochwasserhilfefonds kommen, teilte das sächsische Umweltministerium am 12. August 2014 mit. Damit können Auszahlungen unmittelbar nach der Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) bzw. das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erfolgen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Auszahlungen erfolgen nach dem bekannten Erstattungsprinzip der Richtlinie Hochwasserschäden 2013. (SMUL, Medienservice-Sachsen)