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Nachhaltige Beseitigung von Hochwasserschäden | Nun wird die Kür zur Pflicht!

Seit dem letzten „Katastrophenhochwasser“ vom Juni 2013 wurde viel über Art und Weise, Sinn und Unsinn des anstehenden Wiederaufbaus bzw. der Hochwasserschadensbeseitigung diskutiert.

Mit dem Erlass zum Wiederaufbau fordert nun das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) eine „nachhaltige Schadensbeseitigung“:

„In diesem Sinne ist dafür Sorge zu tragen, dass die Hochwassergefahr und künftige Schäden so weit wie möglich minimiert werden, insbesondere indem abflussbehindernde Strukturen und Anlagen nicht wieder hergestellt und bauliche Anlagen sowie Infrastruktureinrichtungen aus dem gefährdeten Bereich verlegt oder zumindest hochwasserangepasst ausgeführt werden. Letzteres gilt auch im Zusammenhang mit hohen Grundwasserständen („Grundhochwasser“).“

folgende Grundsätze gehen aus dem Erlass hervor:

  • Veränderte Gewässerbetten sind in ihrem durch das Hochwasser geschaffenen Zustand zu erhalten

  • Ufermauern sind nicht wiederherzustellen

  • In Gewässerrandstreifen sind abflusshindernde Strukturen und Anlagen ebenfalls nicht wiederherzustellen

  • Anlagen in, an, unter und über oberirdischen Gewässern, die zur Verschärfung der Hochwassersituation beigetragen haben, dürfen allenfalls in hochwasserangepasster Form wiederhergestellt werden

  • Auch Wasserkraftanlagen, die zur Verschärfung der Hochwassersituation beigetragen haben, dürfen allenfalls in hochwasserangepasster Form wiederhergestellt werden

  • Öffentliche Abwasseranlagen und Wasserversorgungsanlagen dürfen an Ort und Stelle nur in hochwasserangepasster Form wiederhergestellt werden

  • Bei öffentlichen Hochwasserschutzanlagen sind Alternativen zu einer Wiederherstellung zu prüfen

  • In ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten dürfen bauliche Anlagen nur nach Maßgabe des § 78 Abs. 3 WHG wiederhergestellt werden

  • In überschwemmungsgefährdeten Gebieten sollten bauliche Anlagen nur risikoangepasst wiederhergestellt werden

  • Auch in Gebieten mit hohen Grundwasserständen („Grundhochwässer“) sollten bauliche Anlagen nur risikoangepasst wiederhergestellt werden.

Alles in allem sind damit die Leitlinien zum Wiederaufbau und für die Schadensbeseitigung klar: Mehr Naturnähe und Platz für Sachsens Flüsse und Bäche helfen, zukünftige Hochwasserschäden zu reduzieren oder zu vermeiden.

Ich hoffe, die damit verbundenen Chancen für lebendige Fließgewässer werden von allen Beteiligten genutzt!

Wer es gern genauer wissen möchte, findet hier den Erlass zum Wiederaufbau des SMUL.
 
Hochwasserschadensbeseitigung 2013 – Chancen für Ingenieurbiologie?

Hochwasserschadensbeseitigung 2013 – Chancen für Ingenieurbiologie?

Lockwitzbach/ Dresden

Am vergangenen Wochenende war ich am Lockwitzbach unterwegs – das Juni-Hochwasser 2013 hat dort einerseits sehr eindrucksvolle naturnahe Strukturen wie Kiesbänke, Kolke, Umläufer etc. entstehen lassen. Andererseits sind auch hier wieder etliche Schäden am Gewässer entstanden, wie beispielsweise Uferabbrüche in der Nähe zu Infrastruktureinrichtungen, die wohl so nicht belassen werden können.

Die Frage ist nun, wie mit diesen Schäden im Zuge der Hochwasserschadensbeseitigung 2013 umgegangen wird. Werden sich die aus Sicht der EG-WRRL heute kaum noch nachvollziehbaren Sünden der Hochwasserschadensbeseitigung von 2002 wiederholen und erneut der Steinsatz bzw. die Schwergewichtsmauer die bevorzugten Bauweisen sein?

Naturferner geht es nicht - und teurer kann eine Lösung auch kaum aussehen ... Da kommt die Frage auf, wo dabei das Verschlechterungsverbot nach EG-WRRL bleibt?

Natursteinmauer „schützt“ angrenzenden Waldbestand. Naturferner geht es kaum – und kostengünstig war das sicher auch nicht … „Nachhaltige“ Schadensbeseitigung sieht sicher anders aus! Und natürlich stellt sich die Frage: Wo bleibt bei solchen Uferbefestigungen das Verschlechterungsverbot nach EG-WRRL ???

Werden wir 2013 die Fehler von 2002 wiederholen?

Ich denke, es besteht Grund zu einem vorsichtigen Optimismus, dass diesmal mehr auf naturgemäße und nachhaltige Formen der Schadensbeseitigung zurück gegriffen wird. Meinen Optimismus nehme ich aus Beobachtungen wie dieser: An einem sehr stark angeströmten Prallhang des Lockwitzbaches unterhalb der Ortslage Kreischa bin ich auf eine etwas unkonventionelle, aber offensichtlich sehr effektive Form der Spreitlage gestoßen. Die eingebauten Weidenäste sind mit diagonal über die Böschung verlaufenden Riegelhölzern befestigt. Also nicht wie sonst üblich mit Riegelhölzern, die parallel zur Wasseroberfläche angordnet sind. Diese Form der Bauweise scheint sehr hohen hydraulischen Belastungen stand zu halten, denn immerhin hat die Spreitlage das Juni – Hochwasser 2013 in sehr exponierter Lage trotz Initialstadium unbeschadet überstanden und wächst munter weiter, wie folgende Video-Sequenz zeigt:

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Mehr Informationen

Ohne die Details zu kennen, schätze ich das Alter der Spreitlage höchstens auf sechs bis acht Wochen – sie wurde also vermutlich unmittelbar vor dem Hochwasser eingebaut und hat trotzdem Stand gehalten. Dem Planer bzw. Bauherrn dazu herzlichen Glückwunsch!

Spreitlage Lockwitzbach

Nun wird sich der Wirkungsgrad der Spreitlage weiter verbessern und die aufwachsenden Weiden werden dort die Lücke im Ufergehölzbestand des Lockwitzbaches schnell schließen. Ein schönes Beispiel, wie ingenieurbiologische Bauweisen zur Schadensbeseitigung eingesetzt werden können!

Ingenieurbiologie ist Stand der Technik!

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Ingenieurbiologie in der nun anstehenden oder bereits laufenden Hochwasserschadensbeseitigung weiter durchsetzt und breite Anwendung findet. Die Voraussetzungen dazu sind so gut wie nie – es gibt inzwischen viele gute Beschreibungen über ingenieurbiologische Bauweisen…

Stellvertretend seien hier beispielsweise das europäische Bautypenbuch (ZEH, H. (2007): Ingenieurbiologie – Handbuch Bautypen. Zürich. – siehe auch Schweizer Verein für Ingenieurbiologie) und natürlich der umfangreiche Ideenpool sowie das Entscheidungsunterstützungssystem in der Software für Ingenieurbiologie SOFIE® genannt (Demovideo „SOFIE® entdecken“).

Zu guter letzt gelten noch immer die Erlasse des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL):

  • zur Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen
    SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT (SMUL) (2004): Erlass zur Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau. Aktenzeichen 44-8960 70/6, 18. Oktober 2004, Dresden.
  • sowie der Anwendungserlass zu ingenieurbiologischen Bauweisen im Wasserbau
    SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT (SMUL) (2006): Anwendungserlass „Handbuch zur Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau“. Aktenzeichen 44-8960.20/07, 21. August 2006, Dresden.