Letzte Woche war ich mal wieder auf unserer Baustelle am Pleißenbach in Chemnitz. In Verbindung mit der Anlage des Pleißenbachparkes im Chemnitzer Stadtteil Altendorf dürfen wir dort im Auftrag der Stadt Chemnitz den ehemals komplett befestigten und begradigten Bach wieder in ein lebendiges Gewässer umbauen. Zum Jahr 2025, in welchem Chemnitz Kulturhauptstadt Europas sein wird, lässt sich der Pleißenbach wieder erleben, bereichert das Wohnumfeld und dient der Naherholung! Durch die Anlage gewässertypischer Abflussprofile wird auch der Hochwasserschutz entlang des Pleißenbachs mitten in Chemnitz verbessert. Aus dem ehemaligen Gleisareal wird eine vielseitige Parkanlage, geplant vom Landschaftsarchitekturbüro Station C23 aus Leipzig. Die Projekt- und Bauleitung für die naturnahe Umgestaltung des Pleißenbachs hat Josefin Mewes von der Stowasserplan GmbH & Co. KG wahrgenommen. Wir dürfen uns schon auf Ihren Vortrag dazu am 05.12.2024 auf den 21. Sächsischen Gewässertagen der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt freuen!
Hier bereits vorab ein paar Eindrücke aus dem fast fertig gestellten Gewässerbauabschnitt 3 (zwischen “Am Stadtgut” und “Erzberger Straße”):
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Unser letztes Bauseminar Mitte November zur praktischen Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Rahmen des BUND Projekts „Lebendige Ufer“ war wieder ein voller Erfolg. Dank der motivierten und tatkräftigen Teilnehmer konnte trotz Novemberwetter wie geplant ein 150 m langer Abschnitt des Mutzschener Wassers bei Grimma naturnah aufgewertet werden. Die Seminarleitung erfolgte in bewährter Weise durch Katrin Dachsel von der Stowasserplan GmbH & Co. KG mit Unterstützung des BUND Landesverband Sachsen e.V. und der Stadt Grimma.
Anbei die Berichterstattung dazu im Muldenland TV:
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… der farbenfrohe Herbst ist vorüber und die Bäume haben ihr Laub komplett verloren. Zwischen 01.10. und 28.02. können Sie wieder Schnittmaßnahmen an Gehölzen durchführen. Hier sind unsere Empfehlungen für die Pflege neu angelegter ingenieurbiologischer Bauweisen. Damit sind sie gewappnet für die unvermeidliche Frage der Anwohner: „Jetzt ist es fertig und was passiert nun?“
Gehölze sind unerlässlich für Ufersicherung, Landschaftsästhetik und ökologische Funktionen an Gewässerufern. Sie können durch gezielte Bepflanzung und ingenieurbiologische Bauweisen, die Vegetation und Uferstrukturierung kombinieren oder auch über natürliche Vegetationsentwicklung durch Sukzession angesiedelt werden. Um die Funktionen im Naturhaushalt wie auch die Nutzungsanforderungen unserer Siedlungslandschaft zu vereinen, müssen Gewässer einschließlich ihrer begleitenden Gehölzbestände meist gepflegt werden. Ein systematisches Pflegekonzept mit klaren Zielen und langfristigen Strategien ist entscheidend, um stabile funktionsfähige Gehölzbestände zu entwickeln. Besonders ingenieurbiologische Bauweisen sollten in den ersten Jahren zielorientiert gepflegt werden. Nur so lassen sich langfristig Kosten senken, stabile und standortgerechte Vegetationsstrukturen entwickeln und die Nachhaltigkeit der Gewässerpflege fördern.
Eine solche systematische Pflegeabfolge umfasst Fertigstellungspflege, Entwicklungspflege und Erhaltungspflege.
Fertigstellungspflege: Ziel ist hier, nach einer Vegetationsperiode einen abnahmefähiger Zustand zu erreichen, der durch gesundes Wachstum mit einer definierten Menge an Austrieben, Bestockung und Durchwurzelung des Böschungsfußes gekennzeichnet ist.
Entwicklungspflege: Die anschließende Phase der Entwicklungspflege zielt auf die Entwicklung einer stabilen Vegetationszusammensetzung in den anschließenden zwei bis fünf Jahren. Maßnahmen umfassen die Förderung der Zukunftsbäume (Klimaxgehölze), die Zurückdrängung unerwünschter Arten und der Schutz vor Wildverbiss. Dabei werden auch natürliche Konkurrenzprozesse genutzt, um die Bestandsdichte zu regulieren sowie langfristig Pflegeaufwand und Biomasseproduktion zu reduzieren.
Erhaltungspflege: Nach etwa 5-8 Jahren ist die Zielvegetation erreicht und beginnt die Sicherung die Funktion des Gehölzbestands. Durch selektive Eingriffe können noch verbleibende Konkurrenzgehölze entfernt werden, um Zukunftsbäume zu stärken. Regelmäßige Bestandskontrollen entscheiden darüber, ob weitere Pflegemaßnahmen nötig sind.
Mit der neuen Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (FRL GH/2024) gewährt der Freistaat Sachsen ab sofort auch Zuwendungen für Maßnahmen der Entwicklungspflege, so dass diese für ingenieurbiologische Bauweisen wichtigen Maßnahmen nun auch überall fachgerecht umgesetzt werden können.
In der Software für Ingenieurbiologie SOFIE® sind im Übrigen für alle enthaltenen ingenieurbiologischen Bauweisen Zeichnungen mit Erläuterungen zu den Arbeitsschritten dieser systematischen Pflegeabfolge enthalten. In PROGEMIS® finden sich komplette Pflegeanleitungen für Pflanzungen, ingenieurbiologische Bauweisen und Gehölzaufwuchs aus Sukzession nicht nur als informative Anhänge, sondern Sie können die anstehenden Maßnahmen auch direkt lagekonkret mit Ausführungszeitraum planen. Mit der Nutzung der Software stehen Ihnen diese Funktionen zur Verfügung und ästhetisch ansprechenden und ökologisch wie auch technisch funktionsfähigen Ufergehölzbeständen nichts mehr im Weg.
Ingenieurbiologische Bauweisen, wie diese geneigte Lebendfaschine, haben unmittelbar nach dem Einbau weder Wurzeln noch Triebe. Sie bestehen lediglich aus eingebauten lebenden Pflanzenteilen.Schon innerhalb der ersten Vegetationsperiode wachsen die eingebauten Pflanzenteile los. Zur Fertigstellungspflege sollte ein solcher Aufwuchs mit dichter Bestockung vorliegen.
Diese zweijährigen Triebe zeigen noch genau die Lage der zuvor eingebauten geneigten Lebendfaschine.Durch Freistellung der Zukunftsbäume aus dem dichten Faschinenaustrieb im Rahmen der Entwicklungspflege kann sich der gewünschte Ufergehölzbestand effektiv entwickeln. Die zurückgeschnittenen Triebe werden zwar wieder austreiben, aber als Strauchschicht hinter den kräftigeren Zukunftsbäumen zurückbleiben.
„Wir müssen den Flüssen wieder mehr Raum geben“! Das ist eine Phrase, die man nach jedem Hochwasser hört. Und was passiert tatsächlich? Wenig. Mangelnde Flächenverfügbarkeit bzw. die geringe Bereitschaft, Flächen für die Gewässer bereit zu stellen, ist das Hemmnis Nr. 1 bei der Renaturierung von Fließgewässern und der Revitalisierung von Auen. Warum ist das so? Weil wir die „Geschichte“ dazu falsch erzählen: Als Geschichte von Verlust, Konflikten und Vergangenheit. Wie wäre es, wenn wir Gewässerrenaturierung als Geschichte über Gewinne, Chancen und Zukunft erzählen würden? Denn darum geht es: ein naturnaher Bach oder Fluss ist eine Erfolgsgeschichte für den Hochwasserschutz, die Artenvielfalt, das Klima usw.. Absolut zeitgemäß, sinnvoll, notwendig, vernünftig und zum Wohle aller. Die guten Argumente dafür sind alle bekannt. Wenn es aber um die konkrete Flächenbereitstellung und Projektumsetzung geht, dominieren leider oft die Kritiker, Nörgler und Ängstlichen den Diskurs – wie so oft.
Selbstverständlich muss die Allgemeinheit diejenigen, die von der Flächenumnutzung im Gewässerkorridor unmittelbar betroffen sind, angemessen und großzügig entschädigen. Dabei geht es aber mehr um das „Wie“ als das „Ob“. Vor allem aber geht es nicht nur ums Finanzielle – mindestens genauso wichtig ist das Ideelle – eben die Geschichte, dass jeder, der zum Gelingen von Renaturierungs- und Revitalisierungsprojekten beiträgt, einen unverzichtbaren Beitrag für das Allgemeinwohl und den Schutz unserer Lebensgrundlagen leistet. Gewässerschutz ist Umweltschutz. Umweltschutz ist Menschenschutz. Ganz einfach, ohne Ideologie. Wer da mitmacht, ermöglicht eine Vielzahl von Ökosystemleistungen, die nicht nur aus ökologischer, sondern vor allem aus ökonomischer Sicht „alternativlos“ sind. Das ist die Geschichte, die wir erzählen sollten. Immer wieder. Gerade jetzt, nach dem verheerenden Hochwasser in Teilen Europas.
Was wir dabei gewinnen können, zeigt eindrucksvoll unsere Revitalisierungsmaßnahme am Hoyerswerdaer Schwarzwasser westlich von Bautzen. Umfangreicher Grunderwerb durch die Autobahn GmbH ermöglichte es dort, das in den 1970er Jahren begradigte und ausgebaute Schwarzwasser im Zuge einer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme letztes Jahr wieder in seinen ehemals mäandrierenden Verlauf zurückzuverlegen. Die Lauflänge wurde dabei von 1,5 km vor der Maßnahme auf 2,7 km nach Abschluss der Renaturierung verlängert. Hochwasser kann sich seitdem wieder schadlos in die angrenzenden Wiesen und den zukünftigen Auwald ausbreiten.
Hier ein paar eindrucksvolle Aufnahmen vom 14.09.24:
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Der Freistaat Sachsen weitet die Förderung des Gewässer- und Hochwasserschutzes deutlich aus. Dazu wurde am 19. September 2024, die vom sächsischen Kabinett verabschiedete und vom zuständigen Staatsminister unterzeichnete neue Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (FRL GH/2024) im Sächsischen Amtsblatt, veröffentlicht. Sie trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Neufassung enthält einige neue Fördertatbestände – so werden zukünftig folgende Vorhaben gefördert:
Erstellung von integrierten Gewässerentwicklungskonzepten (IGK), Gewässerunterhaltungs- und Entwicklungskonzepte (GUK), (Teil)Vorhabens- und Sanierungspläne ((Teil)VoSa) sowie Voruntersuchungen und Machbarkeitsstudien
Weiterhin gefördert werden Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit sowie zur Renaturierung von Fließgewässern. Neu ist, dass die für solche Projekte sehr wichtige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege während der ersten fünf Jahre mit der Richtlinie nun auch gefördert wird.
Erfreulich ist außerdem, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Fördersatz von bis zu 90 % auf bis zu 95 % erhöht wurde. Der Fördersatz in Höhe von 95 % kann zur Anwendung kommen, wenn der Antragsteller an Gewässern Maßnahmen umsetzen will, für die bereits ein Entwicklungskonzept vorliegt, aus dem sich die jeweilige Maßnahme ableiten lässt. Solche Maßnahmen können eine naturnahe Umgestaltung, Gewässeraufweitung und Anlage von Ufergehölzbeständen, Ersatz von Uferverbau durch ingenieurbiologische Bauweisen oder auch die unter Punkt 2.1.1 der Richtlinie genannten Vorhaben sein. Um den erhöhten Fördersatz von 95 % in Anspruch nehmen zu können, muss die aus dem Entwicklungskonzept abgeleitete Maßnahme innerhalb der ersten 5 Jahre nach Inkrafttreten der FRL GH/2024 beantragt und umgesetzt werden.
Neu ist auch, dass Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements sowie Voruntersuchungen bei Auenprojekten gefördert werden. Außerdem werden Finanzierungsmöglichkeiten für Pilot- und Modellprojekte mit herausgehobenem Landesinteresse bereitgestellt.
Zuwendungsbegünstigte können jeweils Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse, natürliche juristische Personen des privaten Rechts aber auch Teilnehmergemeinschaften nach Flurbereinigungsgesetz sein. Für jede Maßnahme greift immer nur ein Fördergegenstand. Die Kombination von Förderungen nach FRL GH /2024 und anderen Fördermittelprogrammen ist möglich, sofern der Zuwendungszweck eingehalten wird.
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