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Klimaanpassung strategisch gedacht: Unser Handlungskonzept für Colditz

Mehrere Starkregenereignisse im Mai und Juni 2024 haben Colditz schwer getroffen: Überflutete Keller, beschädigte Straßen und Felder, auf denen wild abfließendes Wasser meterweit Schlamm abgelagert hat. Besonders betroffen war der Ortsteil Hohnbach. Solche Ereignisse werden im Zuge des Klimawandels häufiger – und genau deshalb braucht es vorausschauende Planung.

Im Auftrag der Stadt Colditz entwickeln wir gemeinsam mit dem Büro ITWH GmbH (Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH) derzeit ein integriertes Handlungskonzept zur Klimaanpassung und Starkregenvorsorge für das Stadtgebiet Colditz. Es zeigt auf, wie sich die Siedlungsbereiche, aber auch die angrenzende Landwirtschaft gegen die Folgen extremer Niederschläge wappnen können. Ziel des Konzeptes ist es, ortsspezifische Maßnahmen zu identifizieren, die das Risiko künftiger Starkregenschäden wirksam verringern und zugleich zur Stabilisierung des regionalen Wasserhaushalts beitragen – etwa durch den Rückhalt von Niederschlagswasser auf landwirtschaftlichen Flächen. Darüber hinaus sollen die Maßnahmen das Naturerleben, die Naherholung und einen sanften Tourismus in Colditz und seinen Ortsteilen stärken. So kann die Stadt Colditz eine Vorreiterrolle als Modellregion für die Anpassung an den Klimawandel einnehmen. Unsere Empfehlungen dienen nicht nur dem Schutz vor extremen Wetterereignissen. Sie stärken auch die natürlichen Wasserspeicher, fördern artenreiche Strukturen im Offenland, erhöhen die Kohlenstoffbindung durch Gehölze und Agroforstsysteme und sichern langfristig landwirtschaftliche Erträge.

Derzeit liegt unser Fokus der Bearbeitung auf der Maßnahmenableitung, ehe es im Anschluss in die konkrete Abstimmung mit betroffenen Flächennutzern und –eigentümern zu möglichen Umsetzungsoptionen als Grundlage für eine sich zeitnah anschließende Maßnahmenumsetzung geht. Die Maßnahmenplanung erfolgt digital in unserem Softwareprodukt PROGEMIS® . Mit der Software lassen sich lagekonkret die erforderlichen Klimaanpassungsmaßnahmen planen und deren zukünftige Pflege / Nutzung organisieren.

Klimaanpassung ist mehr als technischer Hochwasserschutz. Sie beginnt auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen, entlang der Wege und in der kommunalen Planung. Mit dem integrierten Handlungskonzept für Colditz zeigen wir, wie Klimavorsorge, Naturschutz und nachhaltige Landbewirtschaftung zusammen gedacht werden können – strategisch, kooperativ und zukunftsorientiert. Die Projektlaufzeit erstreckt sich von Oktober 2023 bis September 2025. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes finanziert.


Bodenerosion als Folge mehrerer Starkregenereignisse im Mai und Juni 2024
Geschädigte Maispflanzung als Folge mehrerer Starkregenereignisse im Mai und Juni 2024

Folgen extremer Niederschläge im Mai und Juni 2024
Bodenerosion nach extremen Niederschlägen im Mai und Juni 2024
Ufermahd – wo ist intensive Unterhaltung am Gewässer wirklich nötig?

Ufermahd – wo ist intensive Unterhaltung am Gewässer wirklich nötig?

Die Ufermahd zählt zu den aufwendigsten und kostenintensivsten Maßnahmen der Gewässerunterhaltung – sowohl ökonomisch als auch ökologisch. Ihr Zweck ist klar umrissen: Sie dient der Sicherung des Wasserabflusses und damit dem Hochwasserschutz. Doch gerade diese Funktion steht im Spannungsverhältnis zu den Zielen einer naturnahen Entwicklung und des Klimaschutzes unserer Fließgewässer. Für Unterhaltungspflichtige – Gemeinden, Verbände oder Zweckverbände – stellt sich daher die Frage: Wo ist intensive Ufermahd tatsächlich notwendig? Und wie lässt sie sich ökologisch verträglich umsetzen?

Notwendigkeit erkennen – auf Abflussanforderungen fokussieren

Ufermahd ist dort geboten, wo der Hochwasserschutz oberste Priorität hat und die Abflussleistung eines Gewässers durch krautigen Aufwuchs eingeschränkt werden würde. Diese Bereiche müssen identifiziert und regelmäßig gepflegt werden.

Gleichzeitig ist zu beachten: Eine abschnittsweise oder zeitlich gestaffelte Mahd wirkt sich kaum negativ auf die Abflussverhältnisse aus. Daher könnte der Großteil der Uferabschnitte mit einem wesentlich extensiveren Pflegekonzept unterhalten werden. Je naturnäher der Zustand eines Gewässers, desto geringer ist in der Regel der Unterhaltungsbedarf – ein Argument sowohl aus ökologischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht. Daneben wird es zukünftig noch wichtiger werden, Gewässer permanent zu beschatten, um den Tieren im und am Gewässer Überlebensmöglichkeiten in Hitze- und Trockenphasen zu ermöglichen. An kleinen und schmalen Gewässern reicht dafür oft auch schon ein Gräser- und Hochstaudensaum.

Zielvegetation fördern – statt flächig pflegen

Dort, wo gemäht werden muss, sollte die Mahd auf die Zielvegetation ausgerichtet sein. Zwei Mahdgänge jährlich fördern eine artenreiche Wiesenvegetation – wertvolle Lebensräume für Insekten und Kleintiere. Wird nur einmal spät im Jahr gemäht, können sich Hochstaudenfluren etablieren, die Strukturvielfalt, Artenschutz und Beschattung gleichermaßen ermöglichen. Die Entwicklung von Gehölzen erfordert meist deren gezielte Ansiedlung durch Pflanzung oder Einbau entsprechender ingenieurbiologischer Bauweisen.  

Eine vollständige Mahd der gesamten Uferstrecke sollte grundsätzlich vermieden werden. Stattdessen ist ein abschnittsweises Vorgehen zu wählen: Dabei wird nur ein Teil der Ufervegetation gemäht, während benachbarte Abschnitte zunächst unberührt bleiben. Die Länge der Mahdabschnitte soll sich dabei am 5- bis 15-fachen der mittleren Gewässerbettbreite orientieren. Die übrigen Streckenabschnitte verbleiben als Rückzugsräume und Lebensstätten für Kleintiere und ermöglichen die Weiterentwicklung standorttypischer Vegetationsstrukturen. Das Mahdmuster ist dabei an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Schonende Umsetzung – Technik, Timing und Taktik

Die ökologische Wirkung der Mahd steht und fällt mit ihrer technischen und zeitlichen Ausführung:

  • Mahdzeitpunkt: Frühester erster Schnitt ab Mitte Juni, ideal Mitte Juli – so wird die Blüten- und Samenbildung gewährleistet. Der Abstand zwischen erstem und zweitem Schnitt sollte mindestens acht Wochen betragen. Bei Hochstauden genügt eine späte Mahd nach der Samenreife.
  • Schnitthöhe und Mahdmuster: Nicht tiefer als 10 cm schneiden – bodennahe Tiere wie Käfer und Spinnen bleiben so besser geschützt. Ein versetztes Mahdmuster entlang des Ufers fördert Strukturvielfalt.
  • Technik: Der Einsatz von Balkenmähern ist rotierenden Mähwerken vorzuziehen – es treten deutlich geringere Tötungsraten bei Insekten und Amphibien auf. In sensiblen Abschnitten sind handgeführte Geräte sinnvoll.
  • Wasserwechselzone schützen: Der Aufwuchs in den ersten 20–40 cm oberhalb der Mittelwasserlinie sollte stehen bleiben – als Rückzugsraum, Fischunterstand und Lebensraumstruktur.
  • Schnittgutmanagement: Mähgut ist oberhalb der Böschung auszubreiten, nicht im Uferbereich. Es bleibt ein bis zwei Tage zum Abtrocknen liegen – für Kleintiere zum Flüchten und zur Samenreife – und wird dann entfernt. Achtung: Lagerung auf der Böschung kann bei Hochwasser zum Abtransport und Ablagerung vor Brücken, Durchlässen o.ä. führen.
  • Abstimmung mit Flächeneigentümern: Für den Maschineneinsatz ist in der Regel die Befahrbarkeit der Randstreifen notwendig. Grundsätzlich ist der Unterhaltungspflichtige berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die erforderlichen Flächen zur Durchführung der Gewässerunterhaltung zu betreten, auch wenn es sich dabei nicht um Grundstücke in seinem Eigentum handelt. Rechtzeitige Absprachen mit Eigentümern und Pächtern sichern einen reibungslosen Ablauf.

Fazit: Weniger ist mehr – gezielt statt pauschal

Die Ufermahd sollte kein Automatismus sein, sondern das Ergebnis einer bewussten Abwägung. Wo der Wasserabfluss es zulässt, sollte sie auf das notwendige Maß reduziert und ggf. unterlassen werden. Wo sie nötig ist, muss sie ökologisch optimiert durchgeführt werden. Für Gewässerunterhaltungspflichtige heißt das: sorgfältig planen, differenzieren und Verantwortung zeigen – im Sinne eines nachhaltigen Hochwasserschutzes und einer vielfältigen Gewässerlandschaft.

Für die Organisation und fachgerechte Durchführung der Ufermahd können digitale Werkzeuge wie PROGEMIS® eine wertvolle Unterstützung bieten. Die Software enthält nicht nur vollständige Durchführungsanleitungen für abschnittsweises Mähen, sondern ermöglicht auch die konkrete, lagebezogene Planung der Maßnahmen mit Angabe des Ausführungszeitraums. Damit werden fachliche Anforderungen praxistauglich umgesetzt – effizient, rechtssicher und ökologisch fundiert.

In voll besonnten Gewässern entwickelt sich auf Grund der ausgesprochen günstigen Nähstoff- und Feuchtigkeitsverhältnisse ein dichter Aufwuchs an Gräsern, Kräutern oder Hochstauden. Die Aufwendungen für eine Mahd von Sohle und / oder Ufer sind entsprechend arbeitsintensiv. Da stellt sich die Frage, wie kann man damit möglichst effizient umgehen?
Die manuelle Mahd und Beräumung des Uferbewuchses entspricht grundsätzlich zwar einer schonenden Vorgehensweise. Allerdings wurde in diesem Fall versäumt, abschnittsweise vorzugehen und Rückzugsbereiche für die Kleintiere und Insekten insbesondere entlang der Mittelwasserlinie stehen zu lassen.
Schematische Darstellung eines Mahdmusters für ein schonendes abschnittsweises Vorgehen bei der Mahd: Bei der wechselseitigen Mahd wechseln sich auf der gleichen Uferseite gemähte und nicht gemähte Bereiche ab.
Beispiel für eine schonende Ufermahd: Die Ufer wurden gemäht, Gräser und Hochstauden entlang der Mittelwasserlinie aber stehen gelassen. Damit wird die wasserführende Zone weiterhin beschattet und Kleintiere und Insekten haben Rückzugsmöglichkeiten in Hitze- und Trockenphasen.
Die Mahd mit einem Mähkorb als Auslegersystem an einem Traktor bietet sich an, wenn das Gewässervorland befahrbar ist. Auch bei maschineller Mahd sollte abschnittsweise vorgegangen und Rückzugsbereiche erhalten werden.
Die Mahd mit der Motorsense ist eher für die kleinräumige Mahd und schwer zugängliche Böschungsbereiche geeignet.
Die Ufermahd mit Balkenmähern ermöglicht den Kleintieren in der Uferkrautflur rechtzeitig zu flüchten. Balkenmäher dienen einer schonenden Umsetzung der Mahd.
Schlegel- und Rotationsmäher verursachen beim Mähen ein hohes Maß an Tötungen bei den Arten, die sich gerade in der Krautflur aufhalten. Um dem entgegenzuwirken, entwickeln die Anbieter auch ökologisch optimierte Mähgeräte wie diesen Schlegelmäher. Die variierende Rollenbreite ermöglicht Kleinlebewesen die Flucht aus dem Maschinenbereich.
Stadtteilpark am Pleißenbach in Chemnitz ist eröffnet

Stadtteilpark am Pleißenbach in Chemnitz ist eröffnet

Pünktlich zum Internationalen Kindertag am 01.06.2025 wurde die größte Interventionsfläche der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 eröffnet: der Stadtteilpark am Pleißenbach. Die Idee zur Umgestaltung des Geländes des jahrzehntelang stillgelegten Güterbahnhofs der Deutschen Bahn im Stadtteil Altendorf geht bis ins Jahr 2014 zurück.

Das Gelände zwischen Beyerstraße und Rudolf-Krahl-Straße war durch Brachflächen, Sukzession und einem ökologisch benachteiligten, stark verbauten Naturraum geprägt. Nach dem Rückzug der Bahn bot sich die Möglichkeit, ein neues Stück Stadt mit öffentlich nutzbaren Freiräumen sowie weiteren Flächen für Wohnen, Gemeinbedarf und Gewerbe zu schaffen; einschließlich Hochwasserschutz.

Im Rahmen umfangreicher Beteiligungsverfahren nahmen die Bürger:innen Einfluss auf  die Gestaltung des Parks. Auch dem Entwurf des neu entstandenen Kinderspielplatzes ging eine rege Kinderbeteiligung voraus.

Die bauliche Umsetzung des neuen Parks am Pleißenbach vereint vielfältige gestalterische, ökologische und infrastrukturelle Maßnahmen. Ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Maßnahme ist die Gewässerrenaturierung des Pleißenbachs. Der naturnahen Umgestaltung des Gewässerlaufs entsprechend wurden die Freianlagen einschließlich Wegeverbindungen, Grünflächen, Aufenthaltsbereiche sowie der Premiumradwegabschnitt gestaltet. Im Zuge der Baumaßnahmen fiel eine Vielzahl von Materialien an, die fachgerecht entsorgt werden mussten.

Der vormals stark verbaute Bachlauf wurde in ein naturnahes Fließgewässer umgewandelt und damit ökologisch deutlich aufgewertet. Die Planung und Bauüberwachung der Pleißenbach Renaturierung erfolgte durch Stowasserplan. Die Freianlagengestaltung des anschließenden Parks durch das Planungsbüro C 23.

Eine neue Talbrücke schafft barrierefreie Verbindungen über das Gewässer und integriert den revitalisierten Abschnitt in ein grünes Naherholungsgebiet. Entstanden ist ein vielseitiger Park mit inklusivem Spielplatz, neuer Promenade und einem Stück Premiumradweg.

Das Projekt zeigt eindrucksvoll, wie durch gezielte ökologische und städtebauliche Maßnahmen ehemals ungenutzte Flächen zu lebendigen Orten für Mensch und Natur werden können.

Die gesamte Maßnahme wurde durch Bundes-, Landes- und kommunale Mittel gefördert und stellt einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung und ökologischen Aufwertung des Stadtteils dar.

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Gemeinsam für lebendige Gewässer – Was Anlieger wissen und beachten sollten

Gemeinsam für lebendige Gewässer – Was Anlieger wissen und beachten sollten

Fließgewässer übernehmen wichtige Funktionen für Natur und Landschaft. In Verbindung mit dem Gehölzsaum bieten sie Lebensräume und Wanderkorridore. Gehölze entlang der Gewässer beschatten und stabilisieren Ufer, schützen vor Erosion, verbessern die Wasserqualität und sie prägen das Orts- und Landschaftsbild. Damit Fließgewässer ihre Funktionen als Lebensadern der Landschaft erfüllen können, ist ihre naturnahe Pflege und Entwicklung im Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) vorgeschrieben. Es ist festgelegt, was am Gewässer zu tun und zu lassen ist. Doch: Viele Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung betreffen direkt angrenzende Grundstücke und führen bei Anliegern mitunter zu Unsicherheit oder Ablehnung. Kommunen und Planungsbüros stehen daher vor der Aufgabe, Anlieger gezielt zu informieren, rechtliche Grundlagen verständlich zu vermitteln und Akzeptanz zu fördern. Dieser Beitrag unterstützt Sie dabei, die relevanten Inhalte praxisnah zu kommunizieren und Beteiligung konstruktiv zu gestalten.

Gewässerunterhaltung – sparsam und gezielt

Für die meisten kleineren Gewässer (Gewässer 2. Ordnung) sind die Gemeinden zuständig. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung bringen sie die ökologische Entwicklung und den sicheren Wasserabfluss in Einklang. Pflegemaßnahmen erfolgen nur bei tatsächlichem Bedarf zur Sicherung des Wasserabflusses. In der freien Landschaft wird möglichst wenig eingegriffen. Die natürliche Entwicklung wird gefördert und unnötige Eingriffe werden vermieden.

Ufergehölze – gesetzlich geschützter Lebensraum

Standortgerechte Ufergehölze sind wichtige Partner der Gewässer: Sie stehen unter Schutz und dürfen nicht ohne Genehmigung entfernt oder beschnitten werden. Eingriffe sind nur erlaubt, wenn der Abfluss beeinträchtigt ist – dann ist die Gemeinde zuständig. Eigenmächtige Rückschnitte durch Anlieger sind verboten und meistens schädlich: Sie können zu Krankheiten, Fehlentwicklungen und Instabilität der Baumkrone, vermehrtem Krautwuchs nach Kahlschlägen und höheren Pflegekosten führen.

Natürliche Gewässerdynamik

Bäche verändern sich durch natürliche Prozesse. Kolke, Uferabbrüche oder Umverlagerungen sind gewünscht, weil sie die Strukturvielfalt erhöhen. In der freien Landschaft besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Gewässerzustand. Nur in Ortslagen müssen Schäden durch Eigendynamik verhindert werden. Totholz im Bachbett ist meist förderlich und darf liegen bleiben, es sei denn, es gefährdet die Abflussleistung des Gewässers in kritischen Bereichen, z.B. an Brücken oder in bebauten Gebieten.

Gewässerrandstreifen – Pufferzone mit Regeln

Der Gewässerrandstreifen schützt das Gewässer vor Stoffeinträgen und dient als Lebensraum. Er beträgt in der freien Landschaft 10 m ab der Böschungsoberkante, innerorts 5 m. In diesem Bereich sind bauliche Anlagen, die Lagerung von Materialien sowie intensiver Gartenbau nicht erlaubt. Auch die landwirtschaftliche Nutzung ist eingeschränkt: Grünland darf nicht umgebrochen werden und das Ausbringen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist verboten, damit diese Stoffe nur mit Abstand zum Gewässer eingesetzt werden.

Für Pflegemaßnahmen muss die Gemeinde Zugang zum Gewässer haben. Grundstückseigentümer und Anlieger sind verpflichtet, diesen Zugang über den Gewässerrandstreifen zu ermöglichen. Sie müssen mindestens 14 Tage im Voraus über geplante Unterhaltungsmaßnahmen informiert werden.

Wasserentnahme und Einleitung

Wasser darf nur in kleinen Mengen mit Handschöpfgeräten (z. B. mit der Gießkanne) entnommen werden. Der Einsatz von Pumpen ist genehmigungspflichtig. Stauungen sind unzulässig, weil sie die Wanderung von Fischen und Kleintieren behindern. Regenwasser von angrenzenden Flächen darf eingeleitet werden, Einleitungen von Abwasser hingegen benötigen stets eine behördliche Genehmigung.

Baden und Spielen – erlaubt, aber mit Vorsicht

Das Baden in natürlichen Gewässern ist grundsätzlich erlaubt, erfolgt aber auf eigene Gefahr. Die Wasserqualität entspricht oft nicht den Badestellenstandards. Auch beim Spielen gilt: keine Abfälle, keine Zerstörung der Uferstrukturen, keine Störung von Tieren. Nach Starkregen drohen hohe Strömungen oder Uferabbrüche. Im Winter sollte das Betreten von Eisflächen unterlassen werden.

Fazit:
Eine erfolgreiche Gewässerpflege gelingt nur im Zusammenspiel mit den Anliegern. Wer informiert, aufklärt und Beteiligungsmöglichkeiten schafft, stärkt das Verständnis für naturnahe Entwicklung, rechtliche Rahmenbedingungen und notwendige Eingriffe. Gemeinden tragen die zentrale Verantwortung, diesen Dialog aktiv zu gestalten – damit ökologische Funktionen, Artenvielfalt und der Schutz vor Hochwasser auch langfristig gesichert werden können.

Weiterführende Links:

Im Gewässerrandstreifen sind Ablagerungen wie Bauschutt, Kompost, Grünschnitt oder Holzstapel untersagt.
Das Errichten von Zäunen, Hütten, Carports, Gewächshäusern o.ä. ist nur in Ausnahmen und nach behördlicher Genehmigung erlaubt, da Gewässerrandstreifen grundsätzlich freizuhalten sind.
Ablagerungen von Grünschnitt oder Holz im Gewässerrandstreifen sind nicht lagestabil und können von Hochwasser abtransportiert werden.
Besonders größere Holzteile verfangen sich dann am nächsten Bauwerk oder Hindernis und können dort zu Verklausungen, Rückstau oder Schäden durch Überflutung führen.
Beispielhafte Situation mit nicht standorttypischem Bewuchs und Zäunen im Gewässerrandstreifen.
Im Rahmen der Gewässerunterhaltungsmaßnahme wurden eine Freihaltezone zur besseren Erreichbarkeit des Gewässers für Pflegemaßnahmen angelegt, Zäune zurückversetzt und die Ufer mit gewässertypischen Gehölzen bepflanzt.
Vom Gewässerprojekt zur Landnutzungsstrategie: Wie ElmaR III neue Wege für lebendige Gewässer aufzeigt

Vom Gewässerprojekt zur Landnutzungsstrategie: Wie ElmaR III neue Wege für lebendige Gewässer aufzeigt

Die Machbarkeitsstudie ElmaR III (Erprobung spezifischer Handlungsfelder zur Umsetzung einer naturnahen Gewässerentwicklung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie) zeigt, wie naturnahe Gewässerentwicklung und landwirtschaftliche Nutzung miteinander in Einklang gebracht werden können. Im Zentrum steht die Idee, Fließgewässer durch mehr Raum und Strukturvielfalt ökologisch aufzuwerten und gleichzeitig angrenzende Flächen so zu nutzen, dass ein Mehrwert für Landwirte und Gemeinden entsteht, ohne das Gewässer zu beeinträchtigen. Dazu werden sogenannte Agroforstsysteme am Gewässer angelegt: also Gehölzstreifen, die genutzt werden können. Sie gelten als landwirtschaftliche Kulturen. Damit entsteht kein „Landverlust“, sondern eine neue Form der Flächennutzung mit doppeltem Nutzen: ökologisch und wirtschaftlich.

Die Agroforstflächen werden gezielt gestaltet mit artenreichen, strukturreichen und altersgestuften Beständen. Verwendet werden sowohl standorttypische Gehölze (potenziell natürliche Vegetation, PNV) als auch leistungsfähige Arten zur Holznutzung. Ergänzt werden die Bestände durch Saumstrukturen, Untersaaten und gestaffelte Ernte. So entsteht ein vielfältiges Nutzungsmosaik, das nicht nur Lebensraum für Tiere und Pflanzen schafft, sondern auch zur Energieversorgung vor Ort beitragen kann – etwa durch die Nutzung von Holzhackschnitzeln im kommunalen Wärmenetz.

Die Strategie verfolgt einen integrativen Ansatz: Landwirte sollen nicht verdrängt, sondern als aktive Partner eingebunden werden. Durch die Nutzung der Gehölzstreifen ergibt sich eine zusätzliche Einkommensquelle, während die Gewässer ökologisch profitieren. Zugleich wird die regionale Wertschöpfung gestärkt – durch Energieholzproduktion, Landschaftspflege und regionale Kooperationen.

Die Studie bietet nicht nur fachliche Grundlagen, sondern auch konkrete methodische Hilfsmittel: Darunter eine praxisgerechte Methodik zur Erstellung von Gewässerentwicklungskonzeptionen, einen Online-Maßnahmenkatalog mit abgestimmten Maßnahmendefinitionen sowie Hinweise zur Entwicklung digitaler Werkzeuge zur Planung von Agroforstsystemen. Zudem wird mit der Netzwerkinitiative „Lebendige Gewässer für lebendige Gemeinden“ ein Format vorgeschlagen, in dem Kommunen, Landnutzer und Fachverwaltungen gemeinsam Projekte entwickeln und umsetzen können.

Der Abschlussbericht ElmaR III zeigt im Detail, wie diese Landnutzungsstrategie umgesetzt werden kann. Die Studie liefert somit nicht nur ein Beispiel für eine gelungene Gewässerrenaturierung, sondern auch einen übertragbaren Ansatz für nachhaltige Landnutzung im ländlichen Raum, der Natur erhält, Nutzung integriert und die Menschen vor Ort mitnimmt.

Hier geht es zum Abschlussbericht.

Deckblatt Bericht_ElmaR_III_LfULG_2025

Hier geht es zum aktuellen Agroforstprojekt am Tauchnitzgraben AGROfloW und unserem Projektpartner IfaS.